Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day

Am 26. April 2023 ist der „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“. Er findet seit 1998 in Deutschland statt.

Wir möchten diesen „Tag gegen Lärm“ als Anlass nehmen, um auf die Gefahren von Lärmbelastungen aufmerksam zu machen und über die Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit und das Wohlbefinden zu schreiben.

Was uns an dieser Stelle sehr wichtig ist: Lärm findet sich nicht nur auf der Baustelle, in produzierenden Industriefabriken und Werkstätten.

Lärm entsteht nämlich zum Beispiel auch hier:

  • In Schwimmhallen
  • In Büros
  • In Kitas und Schulen
  • In der Gastronomie
  • In Call-Centern

Lärm ist nicht nur ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko.

Lärm kann auch die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter und die Qualität der Arbeitsleistung senken.

1. Was ist Lärm und warum ist er am Arbeitsplatz nicht nur ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko?

Lärm ist eine unerwünschte Schallenergie, die aus einer Vielzahl von Quellen wie Maschinen, Werkzeugen, Fahrzeugen, Musik oder auch von Menschen kommen kann.

Der Lärmpegel wird in Dezibel (dB) gemessen, und ab einem bestimmten Pegel kann Lärm ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko darstellen. Aber nicht nur das. Denn wenn Menschen in einer Lärmumgebung (dauerhaft) tätig sind, kann dies auch Einfluss auf ihre Leistungsfähigkeit und die Qualität ihrer Arbeit haben.

Am Arbeitsplatz kann Lärm ein Gesundheitsrisiko darstellen, da es zu einer Reihe von gesundheitlichen Problemen führen kann, wie z.B. irreparablen Gehörschäden, Tinnitus (Ohrgeräusche), Stress, Schlafstörungen und erhöhtem Blutdruck. Insbesondere in lauten Arbeitsumgebungen, wie z.B. in Fabriken, Baustellen, Flughäfen und Callcentern, können Mitarbeiter einem hohen Lärmpegel ausgesetzt sein.

Lärm kann auch ein Sicherheitsrisiko darstellen, da er die Kommunikation und Konzentration beeinträchtigt. In Arbeitsumgebungen, in denen erhöhte Sicherheitsrisiken vorhanden sind, wie z.B. auf Baustellen oder in einem Industriebetrieb, kann es lebenswichtig sein, dass Mitarbeiter Warnsignale hören und miteinander kommunizieren können. Wenn jedoch Lärm den Schallpegel so hochtreibt, dass die Mitarbeiter sich nicht mehr verständigen können, kann dies zu Unfällen führen.

Neben dem Gesundheits- und Sicherheitsrisiko hat Lärm außerdem Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.

Sind Mitarbeiter einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt, kann dies zu Ablenkung und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Es kann auch zu einer Beeinträchtigung der Informationsverarbeitung führen, was sich auf die Fähigkeit auswirkt, komplexe Aufgaben zu lösen und kritische Entscheidungen zu treffen.

Darüber hinaus kann Lärm auch zu einer höheren Fehlerrate führen, was sich auf die Qualität der Arbeit auswirkt.

In einer lauten Arbeitsumgebung ist es schwieriger, Anweisungen zu hören oder sich auf Aufgaben zu konzentrieren, was wiederum zu Fehlern führen kann.

2. Regulierungen und Standards: Welche Gesetze und Vorschriften gibt es in Bezug auf Lärm am Arbeitsplatz? Wie können Arbeitgeber sicherstellen, dass sie diese Vorschriften einhalten?

Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften, die den Lärm am Arbeitsplatz regeln. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Gesetze und Vorschriften aufgeführt:

  1. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Diese Verordnung regelt die Arbeitsbedingungen in Innen- und Außenarbeitsstätten. Sie legt fest, dass Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen müssen, um den Lärm am Arbeitsplatz auf ein Minimum zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
  2. Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV): Diese Verordnung legt die Anforderungen an den Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen fest. Sie schreibt vor, dass Arbeitgeber den Lärmpegel am Arbeitsplatz messen und bewerten müssen, um geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
  3. Die Technischen Regeln für Lärm (TRLV): Diese Regeln geben Empfehlungen für den Umgang mit Lärm am Arbeitsplatz, einschließlich der Messung und Bewertung von Lärm, der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und der Überwachung von Beschäftigten, die Lärm ausgesetzt sind.

Um sicherzustellen, dass diese Vorschriften eingehalten werden, können Arbeitgeber eine Reihe von Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören:

  1. Die Messung und regelmäßige Überprüfung des Lärmpegels am Arbeitsplatz und die Bewertung der Exposition der Beschäftigten gegenüber Lärm.
  2. Identifikation von potenziellen Quellen von Lärm und Ergreifung geeigneter Maßnahmen, um den Lärmpegel zu reduzieren. Hierzu können beispielsweise Schalldämmung, Geräuschabsorption oder Lärmminderung durch Technologie eingesetzt werden.
  3. Schulung von Beschäftigten in Bezug auf die Gefahren von Lärm und geeignete Schutzmaßnahmen.
  4. Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Gehörschutz, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichend sind.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Einhaltung von Vorschriften nur ein Teil des Schutzes der Beschäftigten vor Lärm am Arbeitsplatz ist. Arbeitgeber sollten in erster Linie Maßnahmen ergreifen, um den Lärmpegel zu reduzieren, auch wenn dieser unter den beschriebenen Lärmexpositionswerten liegt, um das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern.

3. Wer kann Arbeitgeber beim Thema Lärm unterstützen?

Es gibt eine Vielzahl von Experten und Organisationen, die Arbeitgeber beim Thema Lärm unterstützen und beraten können. Hier sind einige Beispiele:

  1. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Ingenieure, Techniker und Betriebsärzte können Arbeitgeber bei der Durchführung von Lärmmessungen und der Bewertung der Lärmbelastung unterstützen. Sie können auch Empfehlungen für geeignete Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung geben und bei der Durchführung von Schulungen unterstützen. Sie können zudem bei der Auswahl von Geräten und Systemen helfen, die den Lärmpegel am Arbeitsplatz reduzieren und überwachen. Dazu gehören beispielsweise Schalldämmung, Geräuschabsorption und Lärmminderung durch Technologie.
  2. Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger: Diese Organisationen können Arbeitgeber bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Lärm unterstützen und auch Schulungen und Beratung anbieten.
  3. Externe Berater und Dienstleister im Bereich des Lärmschutzes: Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen und Beratungsfirmen, die sich auf den Schutz der Beschäftigten vor Lärm spezialisiert haben. Diese Experten können Arbeitgeber bei der Durchführung von Lärmuntersuchungen, der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und der Schulung von Beschäftigten unterstützen.

Es empfiehlt sich, dass Arbeitgeber die Unterstützung und Beratung von Experten und Organisationen in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie die Vorschriften einhalten und die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten schützen.

4. Präventionsmaßnahmen: Welche Schritte können Arbeitgeber unternehmen, um die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu reduzieren? Welche Technologien oder Ausrüstungen können eingesetzt werden, um die Lärmbelastung zu minimieren?

Es gibt verschiedene Schritte, die Arbeitgeber unternehmen können, um die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu reduzieren und das Risiko von Lärmschwerhörigkeit und anderen gesundheitlichen Problemen zu minimieren. Hier sind einige Beispiele:

  1. Verringerung / Eliminierung von Lärmquellen: sofern möglich sollte auf unnötige Lärmquellen komplett verzichtet werden. Dieses Prinzip steht immer an erster Stelle: Beseitigung der Lärmquelle. Ist dies nicht möglich folgen technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen.
  2. Technische Maßnahmen: Arbeitgeber können technische Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu minimieren. Dazu zählt die Verwendung von leiseren Maschinen und Werkzeugen, die Verwendung von schalldämmenden Materialien und die Installation von Schallschutzwänden und -kabinen. Auch die Optimierung von Arbeitsabläufen kann Lärmentwicklung minimieren. In Bezug auf Technologien und Ausrüstungen gibt es eine Vielzahl von Optionen, um die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu minimieren. Dazu gehören beispielsweise schalldämmende Materialien, Schallschutzwände und -kabinen, geräuscharme Maschinen und Werkzeuge, und spezielle Schutzhüllen und Ummantelungen, welche Maschinen und Werkzeuge isolieren.
  3. Arbeitsorganisation: anpassen der Arbeitsorganisation, um Lärmbelastungen zu minimieren. Zum Beispiel: Die Reduzierung von Arbeitszeiten an lauten Maschinen und die Verlagerung von lauten Arbeitsprozessen in separate Räume oder Bereiche.
  4. Regelmäßige Wartung und Instandhaltung: Arbeitgeber sollten Maschinen und Werkzeuge regelmäßig warten und instandhalten, um sicherzustellen, dass sie in einwandfreiem Zustand sind und nicht unnötig laut sind.
  5. Schulung und Sensibilisierung: schulen und informieren der Mitarbeiter über die Gefahren von Lärm am Arbeitsplatz. Mitarbeiter müssen darüber aufgeklärt werden, wie sie ihr Gehör schützen können. Es macht außerdem Sinn, Mitarbeiter darüber zu informieren, wie sie selbst Lärmquellen minimieren und welche Schutzmaßnahmen sie ergreifen können, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu schützen.
  6. Persönliche Schutzausrüstung: Arbeitgeber sollten dafür sorgen, dass Mitarbeiter, die Lärmbelastungen ausgesetzt sind, persönliche Schutzausrüstung wie Gehörschutz tragen. Dabei müssen die Arbeitgeber sicherstellen, dass die Schutzausrüstung geeignet ist und den vorgeschriebenen Standards entspricht.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber bei der Auswahl geeigneter Technologien und Ausrüstungen fachkundigen Rat einholen und sicherstellen, dass diese den erforderlichen Standards entsprechen und korrekt installiert werden.

5. Schulungen und Sensibilisierung: Wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer für das Thema Lärm sensibilisiert werden? Welche Schulungen sollten Mitarbeiter erhalten, um sich vor Lärmschäden zu schützen?

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter auf verschiedene Weisen für das Thema Lärm sensibilisieren, um Lärmschäden zu vermeiden:

  • Schulungen: Arbeitgeber bieten regelmäßig Schulungen zum Thema Lärm an, um die Mitarbeiter auf die Risiken von Lärm und die möglichen Schäden hinzuweisen und ihnen die notwendigen Schutzmaßnahmen zu vermitteln. Diese Schulungen können sowohl in Form von Präsenzveranstaltungen als auch online angeboten werden. Dies kann auch durch externe Anbieter erfolgen, wie durch beratende Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
  • Informationsmaterialien: Arbeitgeber können Informationsmaterialien wie Broschüren, Poster oder Infografiken bereitstellen, um die Mitarbeiter auf die Gefahren von Lärm aufmerksam zu machen und ihnen zu zeigen, wie sie sich davor schützen können.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern die richtige PSA bereitstellen, um sie vor Lärmschäden zu schützen. Die Mitarbeiter sollten dann wiederum darauf geschult werden, wie sie die PSA korrekt verwenden.
  • Aufstellen von Verhaltensregeln: Arbeitgeber sollten Verhaltensregeln für ihre Mitarbeiter entwickeln, schulen und immer wieder darauf hinwirken, um sicherzustellen, dass sie sich in lauten Arbeitsumgebungen sicher verhalten. Zum Beispiel sollten sie darauf hingewiesen werden, dass sie bei hohen Lärmbelastungen regelmäßige Pausen einlegen und sich aus dem Lärm herausziehen sollten.
  • Lärmbereiche im Betrieb müssen außerdem gekennzeichnet sein!

Insgesamt ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich gemeinsam für das Thema Lärm sensibilisieren und zusammenarbeiten, um Lärmschäden zu vermeiden und Auswirkungen des Lärms auf den Menschen zu reduzieren.

6. Erfolgsmessung: Wie können Arbeitgeber den Erfolg ihrer Lärmpräventionsmaßnahmen messen? Welche Kennzahlen sollten sie verfolgen, um sicherzustellen, dass sie ihre Ziele erreichen?

Der Erfolg von Lärmpräventionsmaßnahmen kann auf verschiedene Weisen ermittelt werden. Hier sind einige Kennzahlen, die Arbeitgeber verfolgen können:

  • Lärmmessungen: führen Arbeitgeber regelmäßig Lärmmessungen durch, können sie sicherstellen, dass sie die Grenzwerte einhalten und dass die Lärmbelastung in den Arbeitsbereichen kontrolliert wird. Außerdem ist eine Tendenz zu erkennen, ob die durchgeführten Maßnahmen eine Lärmminderung erzielen.
  • Mitarbeiterbefragungen: Arbeitgeber können Mitarbeiterbefragungen durchführen, um herauszufinden, ob die Mitarbeiter sich sicher und geschützt fühlen und ob sie glauben, dass die Lärmpräventionsmaßnahmen effektiv sind.
  • PSA-Nutzung: Arbeitgeber sollten auf die Nutzung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) durch die Mitarbeiter achten, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die PSA korrekt verwenden und dass diese PSA tatsächlich zum Schutz gegen Lärmexposition beiträgt.
  • Schulungen: Durch das Erfassen und Auswerten der Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen zum Thema Lärmprävention kann sichergestellt bzw. überprüft werden, dass die Mitarbeiter das notwendige Wissen und die Fähigkeiten haben, um sich vor Lärmschäden zu schützen.
  • Auch Unfall- und Krankheitszahlen können ein Indiz für die Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen sein.

Indem diese Kennzahlen verfolgt und regelmäßig überwacht werden, können Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Lärmpräventionsmaßnahmen erfolgreich sind und dass sie ihre Ziele erreichen.

7. Betriebsärztliche Untersuchungen: für wen und wann?

Für Mitarbeiter, die aus beruflichen Gründen Lärm ausgesetzt sind, gibt es eine arbeitsmedizinische Untersuchung. Diese arbeitsmedizinische „G20“ Untersuchung dient der Vorsorge, um eine mögliche Schädigung des Gehörs frühzeitig zu erkennen.

Die Antwort auf die Fragen, wer eine Untersuchung bekommt, ob diese Vorsorge eine Pflicht- oder nur eine Angebotsvorsorge ist und wann die Untersuchung notwendig ist, muss in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.

Dabei sind der sogenannte Lärmexpositionspegel und die Dauer der Lärmbelastung die entscheidenden Faktoren für eine mögliche Gefährdung des Gehörs.

Ab einem Lärmexpositionspegel von 80dB(A) besteht die Gefahr, dass Gehörschäden entstehen. Dies ist der Schwellenwert, der den Arbeitgeber verpflichtet, eine Angebotsvorsorge für Lärm anzubieten.

Wird der sogenannte obere Auslösewert von 85dB(A) (Lärmexpositionspegel über einen Arbeitszeitraum von 8h) erreicht bzw. übertroffen, ist die G 20 Untersuchung Pflicht.

Für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer. Sprich: der Arbeitgeber muss die G20 Untersuchung anbieten und der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sie durchführen zu lassen.

Ein weiterer Wert, welcher die G20 Untersuchung zu einer Pflichtuntersuchung werden lässt, ist der Spitzenschalldruckpegel LpC – sprich der lauteste Wert, der innerhalb des Messzeitraums ermittelt wurde. Liegt der bei über 137 dB(A), wird die G20 „Lärm“ zur Pflichtuntersuchung.

Nähere Infos hierzu finden sich in der DGUV Information „Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz 20“ (DGUV Information 250-418).

Wir vom Sicherheitsingenieurbüro Teichmann stehen für eine praxisorientierte, gesetzeskonforme und betriebswirtschaftliche Beratung zur Verfügung. 
Wir bieten (Online) Schulungen und Dienstleistungen rund um die Themen: Arbeitsschutz, Hygiene, Erste Hilfe, Brandschutz, Qualitätsmanagement, Datenschutz, Baustellenkoordination, Elektro, Organisation und Führung an und unterstützen dabei, Arbeitsplätze sicherer zu machen. Sprechen Sie uns gerne an.
Daniel Teichmann

Daniel Teichmann

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