DIN-Änderungen bei den betrieblichen Erste Hilfe Kästen

Seit 01. November 2021 sind neuen DIN-Änderungen bei den betrieblichen Erste Hilfe Kästen in Kraft getreten. Sowohl die DIN 13157, also auch die DIN 13169 wurden angepasst.
Die Inhalte der Betriebsverbandkästen werden regelmäßig an aktuelle medizinische Standards und Entwicklungen angepasst.

Änderung der Inhaltsmengen gemäß neuer DIN 13157

  • Die Mengen der Pflaster ändern sich wie folgt:
  • 12 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher: 8 Stück)
  • 6 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher: 4 Stück)
  • 6 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher: 4 Stück)
  • 6 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher: 4 Stück)
  • 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher: 8 Stück)
  • Neu hinzugekommen sind 4 Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut und zukünftig müssen 2 Gesichtsmasken (gemäß DIN EN 14683) im Verbandskasten liegen.

Änderung der Inhaltsmengen gemäß neuer DIN 13169

  • Die Mengen der Pflaster ändern sich wie folgt:
  • 24 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher: 16 Stück)
  • 12 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher: 8 Stück)
  • 12 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher: 8 Stück)
  • 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher: 8 Stück)
  • 24 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher: 16 Stück)
  • Neu hinzugekommen sind 8 Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut und zukünftig müssen 4 Gesichtsmasken (gemäß DIN EN 14683) im Verbandskasten liegen.

Die neuen Normen haben eine Übergangsfrist bis zum 30. April 2022. 

Für wen sind die Normen Pflicht und wer ist von der Normänderung betroffen?

Beide DIN Normen: DIN 13157 und DIN 13169 gelten für alle Verbandskästen

  • in Betrieben
  • auf Baustellen
  • in Schulen
  • in Tageseinrichtungen für Kinder.

Dadurch soll fachgerechte Erste Hilfe Maßnahmen am Unfallort durch ErsthelferInnen gewährleistet werden.

Unterschied zwischen DIN 13157 und 13169

Die Benutzung von Verbandkästen in Unternehmen ist in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Unfallverhütungsvorschrift (Grundsätze der Prävention BGV A1) festgeschrieben. Welchen Verbandskasten und welche DIN Sie für Ihr Unternehmen benötigen, ist abhängig von der Unternehmensbranche und der Mitarbeiteranzahl.
Folgende Tabelle aus der BGV A1 hilft Ihnen bei der Übersicht:

Änderung bei Autoverbandskasten 2023


Nach der neuen DIN sind seit dem 1. Februar 2023 immer zwei Corona-Schutzmasken im Verbandskasten Pflicht. Eine FFP2-Maske ist dabei nicht verpflichtend. Dafür fällt allerdings ein Dreieckstuch weg.

Verbandsbuch richtig aufbewahrt?


Nicht nur der Inhalt der Verbandskästen muss regelmäßig kontrolliert werden, sondern auch die Aufbewahrung des Verbandsbuchs sollte kontrolliert werden.
Die ordnungsgemäße Dokumentation von Arbeitsunfällen ist gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber (BGV A1 § 24 Abs. 6). Jede Verletzung und jeder Unfall muss im Verbandsbuch dokumentiert werden, damit man spätere Leistungsansprüche an die gesetzliche Unfallversicherung begründen kann. Vor allem bei Verletzungen, die nicht gleich ärztlich versorgt wurden, es jedoch später zu Folgeschäden kommt.
Durch den Eintrag der personenbezogenen Daten muss das Verbandsbuch verschlossen aufbewahrt werden, wie z.B. ein Schrank zu dem nur ErsthelferInnen Zugang haben.

Übrigens neben der regelmäßigen Kontrolle der betrieblichen Verbandskästen, muss jedes Unternehmen auch die betrieblichen Erste Hilfe Schulungen und die BrandschutzhelferInnen-Ausbildung für die MitarbeiterInnen auffrischen. Das Team der SI Akademie steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie haben Fragen oder Unsicherheiten zu einem sicheren Arbeitsplatz? Unser SI -Team steht Ihnen zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

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Daniel Teichmann

Geschäftsführer

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