Arbeitssicherheitstechnische Betreuung

Arbeitssicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 ist wichtig für die Verhütung von Arbeitsunfällen und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten.

Dabei ist zwischen der sog. Regelbetreuung und dem Unternehmermodell zu unterscheiden.

Die Regelbetreuung setzt sich aus den Elementen Grundbetreuung und anlassbezogener/betriebsspezifischer Betreuung zusammen. Bei der Grundbetreuung wird der Umfang der Inanspruchnahme von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit abhängig von Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial durch bestimmte Einsatzzeiten fest vorgegeben.

Hinzu kommt ein vom Unternehmer selbst zu ermittelnder anlassbezogener/betriebsspezifischer Betreuungsumfang. Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte können alternativ zur Regelbetreuung das sog. Unternehmermodell wählen.

Hier nimmt der Arbeitgeber die von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zu erfüllenden Aufgaben selbst wahr, vorausgesetzt er hat bestimmte allgemeine und branchenbezogene Motivations- und Informationsangebote der Unfallversicherungsträger absolviert.

Unsere Arbeitssicherheitstechnischen Leistungen im Überblick:

  • Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß § 6 ASIG
  • Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten mit Bericht
  • Erstellung der notwendigen Dokumentation gemäß Gefahrstoffverordnung
  • Erstellung und Bewertung von Anlagen und Maschinen gemäß Betriebssicherheitsverordnung
  • Erstellung und Bewertung gemäß Biostoffverordnung
  • Erstellung von Gefährdungsanalysen, Unterweisungsplänen undBetriebsanweisungen gemäß Arbeitsschutzgesetz
  • Erstellung von Katastern für Gefahrenstoffe, Arbeitsmitteln und prüfpflichtigen Anlagen
  • Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
  • Durchführung von Orientierungsmessungen (Lärm, Beleuchtung, Klima)
  • Unterweisung von Mitarbeitern durch modernes Online Unterweisungssystem
  • Bildschirmarbeitsplatzbeurteilungen (inkl. Dokumentation gem. § 5 BildSchV)
  • Feststellung von Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Beratung bei der Umsetzung behördlicher Auflagen
  • Unfallanalysen / Erstellen von Unfallstatistiken
  • weitere gewünschte Leistungen nach Absprache

Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeitensummen für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, die durch die zuständige Berufsgenossenschaft festgelegt werden. Die Aufgaben und Leistungen sowie den zeitlichen Umfang der betriebsspezifischen Betreuung muss der Unternehmer dagegen selbst ermitteln und festlegen.  Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz, der Unfallverhütung, sowie in allen Fragen der Arbeitssicherheit.

Unsere Arbeitssicherheitstechnische Betreuung erfolgt durch speziell ausgebildete Fachkräfte.

Was können wir für Sie tun?

Gerne senden wir ihnen Informationen zu oder rufen Sie auf Wunsch zurück.