Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Brandschutz setzt sich aus dem baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen (betrieblichen) Brandschutz zusammen.

Die Hauptursachen, warum es zu Bränden in Unternehmen kommt, sind der unsachgemäße Umgang mit brennbaren Stoffen, Unachtsamkeit und das fehlende Wissen über die Brandentstehung und die Möglichkeiten, durch richtiges Verhalten Brände zu vermeiden. Für jedes Unternehmen ist es wichtig Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Diese dienen dazu, Feuer vorzubeugen beziehungsweise die Ausbreitung von Feuer aufzuhalten.

Es gibt eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Vorgaben und Richtlinien, die den Brandschutz tangieren. Unternehmen sind verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten.

Unter vorbeugendem Brandschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die

  • die Entstehung von Bränden verhüten
  • eine Brandausbreitung verhindern
  • die Brandbekämpfung sowie die Rettung von Menschen ermöglichen
  • die Gefahrenabwehr bei einem Brand vorbereiten
  • die Folgeschäden gering halten.

Folgende Leistungen können wir für Sie übernehmen:

  • Prüfung von Feuerlöschern
    • Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden und mindestens alle zwei Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Es ist zu beachten, dass in vielen Fällen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, Verordnungen etc. kürzere Fristen für die Wartung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern einzuhalten sind.
  • Ermittlung der Brandgefährdung
    • Bevor Feuerlöschern angebracht werden, muss die Brandgefährdung in eine der Brandgefährdungsklassen ermittelt werden
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Brandschutzkonzepten, Feuerwehreinsatzplänen (DIN 14095) und Alarmplänen (§22 BGVA1)
    • wichtige Bestandteile des organisatorischen Brandschutzes und im Ernstfall lebensrettend
  • Brandschutztechnische Betriebsbegehungen
    • sind wichtig, um Schwachstellen im betriebllichen Brandschutz zu entdecken und festgelegte Brandschutmaßnahmen zu kontrollieren
  • Praktisches Brandschutztraining mit Feuerlöschgeräten
    • regelmäßige Brandschutzschulungen, bei der die MitarbeiterInnen im Umgang mit Feuerlöschern geschult werden sind gesetzlich vorgeschrieben und wichtig für die Brandschutzprävention
  • Unterweisung der MitarbeiterInnen gemäß DGUV V1 und ASR 2.2 auf die Betriebsspezifischen Brandschutzeinrichtungen
  • Übernahme der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten
  • Wartung und Prüfung von Brandschutztoren und Brandschutzeinrichtungen
  • Wartung und Prüfung von Brandschottungen
  • Wartung und Beratung von Rauchmeldern
  • Wartung und Prüfung von Wärmeabzugsanlagen

Zusätzlich bieten wir Ihnen mit unserem Kooperationspartner MediCom Service e.K. auch Erste Hilfe Schulungen für Betriebe, Schulen und Kindergärten an.

Was können wir für Sie tun?

Gerne senden wir ihnen Informationen zu oder rufen Sie auf Wunsch zurück.