Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Normen, Empfehlungen und Informationen aus Fachkreisen, die die Umsetzung der Vorgaben im Hygiene-Alltag nicht immer vereinfachen. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich.
- Prüfung und Erstellung von Hygieneplänen
- Hygienepläne haben das Ziel bei der täglichen Arbeit vor Infektionen zu schützen. Sie müssen individuell erstellt werden, weil die baulich-funktionellen sowie die möglichen infektions-hygienischen Risiken von Praxis zu Praxis unterschiedlich sind. Das Vorhalten eines Hygieneplans wird in unterschiedlichen Gesetzen für unterschiedliche Branchen vorgeschrieben. Das bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetz (IfSG) fordert beispielsweise in § 23 u. a. einen Hygieneplan für Dialyseeinrichtungen und in § 36 u. a. für Heime im Sinne des Heimgesetzes und für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen. In der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) werden die Not- und Rettungsdienste zur Vorhaltung eines Hygieneplans aufgefordert.
- Prüfung und Erstellung von Hautschutzplänen
- Hautschutz ist ein Bestandteil der Hygiene. Gerade beim Umgang mit Arbeitsstoffen, die für die Haut gefährlich werden können, ist die Erstellung eines Handschutzplanes wichtig. In einem Hautschutzplan werden die Hautgefährdung und Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln zusammengefasst.
- Prüfung und Erstellung eines HACCP Konzeptes
- HACCP-Konzept steht für Hazard Analysis Critical Control Point (Risiko-Analyse Kritischer Kontroll-Punkte). Alle Unternehmen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen ein HACCP Konzept erstellen. Hierbei werden Gefahren, die mit dem Verarbeitungsprozess von Lebensmittel zusammenhängen oder von fertigen Produkten ausgehen, betrachtet und die Risiken abgeschätzt.
- Unabhängige Produktberatung von Desinfektionsmitteln
- Desinfektionsarbeiten nach Infektionsschutzgesetz (IFSG) durch staatlich geprüfte Desinfektoren
- Unterweisungen / Schulungen nach TRBA250, IFSG, HACCP