Sowohl das Arbeitssicherheitsgesetz als auch die Betriebssicherheitsverordnung verlangen, dass der Unternehmer feststellt bzw. feststellen lässt, ob die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind.
Folgende Prüfungen können wir für Sie übernehmen:
- Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV 208-016
- Prüfung von Sportgeräten und Skateranlagen
- Prüfung von Anschlagmitteln
- Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten (DGUV-V3)
- Prüfung von Spielgeräten nach DIN EN 1176/77
- Prüfung von Regalen gemäß DIN EN 15635
- Prüfung von PSA gegen Absturz
Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung sind regelmäßig für alle Anlagen, Maschinen und sonstige Betriebsmittel durchzuführen. Die Prüffrist wird durch die Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und gesetzliche Fristen festgelegt.