Verbot von fluorhaltigen Schaumlöschmittel in Feuerlöschern werden diskutiert

Künftig soll auf Fluorverbindungen in Löschmitteln verzichtet werden.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat ein Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen zur Diskussion gestellt.

Bis zum Jahr 2025 sollen alle Fluorsubstanzen in Feuerlöschschäumen durch fluorfreie Alternativen ersetzt werden. Für 2023 werden weitere Gesetzesänderungen geplant.

Fluorhaltige Schaumlöschmittel enthalten oberflächenaktive poly- oder perfluorierte Chemikalien (PFC), häufig auch als PFT (Perfluortenside) bezeichnet. Vor allen in wasserfilmbildenden Schaummitteln (AFFF bzw. AFFF-AR – Aqueous Film Forming Foam bzw. -alkohol resistant oder auch in FFFP – Filmbildende Fluor-Proteinschaummittel) kommen sie vor.

Woran erkennt man fluorhaltige und fluorfreie Schaumlöschmittel

Fluorhaltige* und fluorfreie* Schaumlöschmittel sind an ihrer Kennzeichnung zu unterscheiden:

Fluorhaltige SchaumlöschmittelFluorfreie Schaumlöschmittel
AFFF – wasserfilmbildende Schaummittel PP – Proteinschaummittel
AFFF (AR) –alkoholbeständigP (AR) -alkoholbeständig
FP – Fluor-ProteinschaummittelS – Synthetische oder Mehrbereichschaummittel
FP (AR) -alkoholbeständigS (AR) -alkoholbeständig
FFFP – wasserfilmbildende FluorProteinschaummittel 
FFFP (AR) -alkoholbeständig 

*siehe DIN EN 1568 Teil 1 – 4

Aufgabe von fluorhaltigen Schaumlöschmittel

Die Aufgabe von fluorhaltigen Schaumlöschmittel ist die Bildung eines dünnen Wasserfilms auf der Oberfläche bei brennbaren Flüssigkeiten oder auf geschmolzenen Oberflächen. Dadurch wird die Emulsion von Brennstoff in den Schaum unterdrückt und die Löschwirkung des Schaumes oder der Schaummittellösungen gesteigert, sowie gleichzeitig die Rückzündung der brennbaren Flüssigkeit verhindert.

Wann kann auf fluorhaltige Schaumlöschmittel verzichtet werden?

Für verschiedene Anwendungsgebiete können bereits jetzt herkömmliche Protein- oder Mehrbereichschaummittel erfolgreich zur Brandbekämpfung eingesetzt werden, z. B. bei Bränden der Brandklasse A, Papierlager, holzverarbeitende- und Textilindustrie; l bei Bränden von Altreifen, Heizöl, Hausmülldeponien, -sortier oder -verbrennungsanlagen.

Empfohlener Wechsel auf fluorfreie Schaumfeuerlöscher

Fluorsubstanzen stehen in Verdacht krebserregend zu sein und können nur schwer biologisch abgebaut werden, daher empfehlen wir, dass die Betreiber bei der nächsten Wartung einen kompletten Wechsel von fluorhaltigen zu neuen fluorfreien Schaumfeuerlöschern in Erwägung ziehen.  Zusätzlich müssen die Betreiber die Feuerlöscher infolge eines Verbots nicht wieder austauschen oder umrüsten.

Fragen? Gerne unterstützen wir Sie bei der Brandschutztechnische / Arbeitssicherheitstechnischen Betreuung in Ihrem Unternehmen. Kontaktieren Sie uns unter info@si-teichmann.de

Quellen

https://www.umweltbundesamt.de

https://echa.europa.eu/de/home

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Daniel Teichmann

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